Schmerzensgeld Risikoschwangerschaft Aalen
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "GEBURTSCHADEN II" ::
WAZ Rhein-Ruhr vom 19.07.2007 – Geburtsschaden III
Schadensersatz und Verdienstausfall
Marl- weit mehr als 4 Millionen Euro Schadensersatz will der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann vom Marler Marienhospital erstreiten. Es geht um zwei Risiko-Schwangerschaften vor 15 Jahren und 30 Jahren, um Schmerzensgeld der Kinder, Verdienstausfall und Verpflegungsmehraufwand. Noch knapp vor der Verjährung hat Patientenanwalt Hermann noch seine Klage eingereicht. Denn sein mittlerweile 30-jähriger Mandant wusste bis 2006 gar nicht, dass seine Behinderungen möglicherweise die Folgen von Fehlern bei der Geburt waren.
Das Marler Krankenhaus hätte die werdende Mutter mit ihrer Risiko-Schwangerschaft gar nicht aufnehmen dürfen, so der Anwalt, da das Kind dort gar nicht versorgt werden konnte. Hermann fordert 937 000 Euro Schmerzensgeld, außerdem 948 000 Euro Verdienstausfall für die Mutter und 187 000 Euro Versorgungsmehraufwand.
Eine weitere Klage kommt von einem heute Zehnjährigen, der mit einem Geburtsschaden auf die Welt kam. Er klagt auf 600 000 Euro Schmerzensgeld.
Geschäftsführer Norbert Fockenberg sieht den Streit gelassen: Die Versicherung und die Rechtsabteilung kümmern sich darum.
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WAZ Vest Recklinghausen vom 19.07.2007 – Geburtsschaden III
Anwalt: Fehler bei der Geburt zweier Kinder aus Marl waren ursächlich für ihre Behinderung. Fälle liegen viele Jahre zurück. Der Klinikchef steht den Vorwürfen gelassen gegenüber
Marl. Über 4 Mio € Schadensersatz will der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann vom Marler Marienhospital erstreiten. Es geht um zwei Risikoschwangerschaften vor Jahrzehnten, um Schmerzensgeld für behinderte Kinder, um Verdienstausfall und Verpflegungsmehraufwand. Norbert Fockenberg, Geschäftsführer der Klinik, sieht erstaunt die hohe Berechnung, den Streit an sich aber gelassen: Versicherung und Rechtsabteilung kümmerten sich.
Knapp vor der Verjährung hat der Patientenanwalt Klage eingereicht. Denn sein heute 30-jähriger Mandant wusste bis 2006 nicht, dass seine Behinderung eventuell Folge von Fehlern bei der Geburt ist. Die Klinik hätte die Frau mit der Risikoschwangerschaft nicht aufnehmen dürfen, so der Anwalt, da das Kind dort im Falle eines Falles nicht versorgt werden konnte. Heute kann der 30-Jährige laut einem Attest nicht einmal „einfachste Dinge des täglichen Lebens für sich selbst in kompetenter Weise regeln“. Hermann fordert insgesamt 2,45 Mio €.
Eine weitere Klage kommt von einem Zehnjährigen, der mit einem Geburtsschaden im Marienhospital zur Welt kam. Der schwerstgeschädigte Junge fordert 600 000 € Schmerzensgeld. Die Ansprüche der Eltern (noch nicht bei Gericht) belaufen sich zudem auf über 1 Mio €. Die Schwangere sei nicht richtig über Risiken aufgeklärt worden, so der Anwalt. In diesem Fall erwartet die Klinik bald eine Entscheidung des Landgerichts Essen. Dass sich die Klinik Vorwürfe machen müsse, sieht der Geschäftsführer nicht. Man könne ärztliches Handeln vor 30 Jahren nicht mit heutigem Maßstab messen. Ob die Vorwürfe stimmen, werde mit Hilfe von Fachleuten vor Gericht ermittelt. Der Vorwurf des Anwalts, nach wie vor könnten Neugeborene im Notfall nicht im Marienhospital versorgt werden, erstaunt ihn: Das Hospital hat keine geburtshilfliche Abteilung mehr
Marler Zeitung vom 11. Juli 2007 – Geburtsschaden III
Der Vorfall liegt fast dreißig Jahre zurück. Am 18. Juli 1977 kam im Marienhospital ein behinderter Junge zur Welt. „Ein Geburtsfehler“, meinen die Eltern jetzt und verklagen die Klinik auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Millionenhöhe. Norbert Fockenberg, Geschäftsführer des Alt-Marler Krankenhauses, weiß um die Vorwürfe, sieht dem Verfahren aber gelassen entgegen. „Wir haben alle Unterlagen an die Rechtsabteilung unserer Versicherung weitergeleitet“. Mehr wollte er mit Blick auf das laufende Verfahren nicht sagen. Die Familie, die vom Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann vertreten wird, wirft der Klinik falsches Geburtsmanagement vor. Hermann: „Die Frau hatte damals bereits eine Früh- und eine Fehlgeburt erlitten, galt als Risiko-Schwangere. Ihr wurde aber nicht mitgeteilt, dass ihr neugeborenes Kind im Falle eines Falles nicht in der Klinik behandelt werden kann“.
Der schlimme Fall trat ein. Das Kind kam vor fast 30 Jahren mit schweren Behinderungen zu Welt, ist seitdem ständig pflegebedürftig und steht unter Betreuung. Dass es sich um einen Geburtsschaden handeln soll, hat sich nach Angaben des Rechtsanwalts eher zufällig herausgestellt.
Eine Ärztin habe dies erst in diesem Jahr bei einer Untersuchung des mitterweile 29-Jährigen festgestellt. Hermann will für die Familie Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro geltend machen. Der Marler Anwalt klagt auch in einem ähnlichen gelagerten Fall gegen das Marienhospital. Auch hier geht es um einen vermuteten Geburtsschaden- und um hohe Schadensersatzaufforderungen.
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